Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
OVS–Perlich
1. Die von der Firma OVS-Perlich gegebenen Bestellofferten sind unverbindlich.
2. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabsprachen bedürfen der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung.
3. Aufgeführte Bilder, Maße, Zeichnungen, Gewichte und andere Leistungen dienen nur der Veranschaulichung und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar.
4. Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung (schriftlich oder fernschriftlich) annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden.
5.
Zwischenverkauf, Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Alle
Angebote sind freibleibend. Keine Mitnahmegarantie.
1.
Alle Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich
Verpackungs-, Versand-, Transport- und Frachtversicherungskosten ab Lager
Parchim.
2.
Angebote verlieren 14 Tage nach Angebotsdatum ihre Gültigkeit.
Einer Angebotsverlängerung bedarf es der schriftlichen oder fernschriftlichen
Zusage.
3. Für Kostenvoranschläge gilt, alle Preise sind zuzüglich Verpackungs-, Versand-, Transport- und Frachtversicherungskosten auch wenn die Reparatur durch den Hersteller erfolgt. Sondervereinbarungen bedürfen einer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung.
1.
Dem Käufer zumutbare Teillieferungen und Teilleistungen sind
zulässig und gelten als selbstständige Lieferungen und Leistungen.
2.
Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich
schriftlich oder fernschriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe
bestimmter Lieferfristen und Leistungen durch OVS-Perlich steht unter Vorbehalt
der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von OVS-Perlich durch
den Hersteller und anderen Zulieferern.
3.
Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt
und auf Grund von anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die OVS-Perlich die
Lieferung wesentlich erschweren oder diese unmöglich machen und nicht von
OVS-Perlich zu vertreten sind, hierzu zählen insbesondere Krieg, kriegsähnliche
Ereignisse, behördliche Anordnungen, Nichterteilung von Aus-, Ein- oder Durchfuhrgenehmigungen,
nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung
und sonstige Betriebsstörungen jeder Art, Verkehrsstörungen, gleichgültig
ob diese Ereignisse bei OVS-Perlich, deren Lieferanten oder deren Unterlieferanten
eintreten, berechtigen OVS-Perlich, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer
der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder
vom Vertrag soweit noch nicht erfüllt ganz oder teilweise zurückzutreten.
4.
Der Käufer kann im Falle des Verzugs dem Verkäufer (OVS-Perlich)
auch schriftlich oder fernschriftlich eine angemessene Nachfrist (mind. 14
Tage) zur Nacherfüllung setzen. Sofern eine dem Verkäufer vom Käufer schriftlich
oder fernschriftlich gesetzte angemessene Frist zur Lieferung bzw. Leistung
oder Nacherfüllung erfolglos verstrichen ist, und der Verkäufer dies zu vertreten
hat, kann der Käufer statt der Leistung Schadensersatz verlangen. Ein Schadensersatzanspruch
wegen der gesamten Leistung kann nicht geltend gemacht werden, wenn der Verkäufer
die Leistungen nicht wie geschuldet bewirkt hat und die Pflichtverletzung
unerheblich ist. Der Schadensersatzanspruch beschränkt sich bei Fahrlässigkeit
auf höchstens 10% des Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person
des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein
Unternehmer im Sinne des §14 BGB, steht ihm ein Schadensersatz nur bei Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit zu.
1.
Für die Dauer des Annahmeverzuges des Käufers ist OVS-Perlich
berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern.
OVS-Perlich kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters
bedienen.
2.
Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Käufer an OVS-Perlich
als Ersatz der entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal
1% des Kaufpreises, höchstens jedoch 25,56 Euro, zu bezahlen. Bei Anfall höherer
Lagerkosten kann OVS-Perlich den Ersatz dieser Kosten gegen Nachweis vom Käufer
fordern. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass kein oder ein geringer
Schaden entstanden ist.
3.
Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die
Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen
zu wollen, kann OVS-Perlich die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz
wegen Nichterfüllung verlangen. OVS-Perlich ist berechtigt, als Schadensersatz
wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz
des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern. Der Kunde ist berechtigt
nachzuweisen, dass kein oder ein geringer Schaden entstanden ist.
1.
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die
den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung
das Lager von OVS-Perlich verlassen hat. Falls der Versand sich ohne unser
Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung
der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte
Übernahme der Transportkosten durch OVS-Perlich hat keinen Einfluss auf den
Gefahrenübergang.
1.
Die Ware bleibt bis zum Ausgleich der aufgrund des Kaufvertrags
zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.
2.
Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts,
ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer gemäß § 14
BGB, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der
Eigentumsvorbehalt für die Forderungen, die der Verkäufer aus seinen laufenden
Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Käufer hat.
3.
Be- und Verarbeitung erfolgen unter Ausschluss des Eigentumserwerbs
nach § 950 BGB. Die bearbeitete Ware dient zur Sicherung in Höhe des Rechnungswertes
der verarbeiteten Vorbehaltsware. Bei Weiterveräußerung der Ware tritt der
Käufer jegliche daraus entstehenden Forderungen an den Verkäufer ab. Die abgetretene
Forderung dient zur Sicherheit der Kaufpreisforderung, bei laufender Rechnung
der Saldoforderung, in Höhe des Rechnungswertes der veräußerten Ware.
1.
Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse, per
Nachnahme, per elektronischem Bankeinzugsverfahren oder bei Abholung zahlbar,
soweit nicht anders vereinbart. Lieferungen erfolgen grundsätzlich unfrei,
d. h. zu Lasten des Käufers per Paketdienst, Spedition oder eigenem Fahrzeug,
es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Ware kann
gegen eine geringe Gebühr, bei Postversand (z. B. Wertpaket) gegen Transportschaden
versichert werden. Für den Verlust bei unversicherten Versand Haftet ausschließlich
der Käufer.
2.
OVS-Perlich ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen
des Käufers, Zahlungen auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits
Kosten und Zinsen entstanden, so ist OVS-Perlich berechtigt, die Zahlung zunächst
auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
Der Käufer ist hiervon zu unterrichten.
3.
Gerät der Käufer in Verzug, so ist OVS-Perlich berechtigt, von
dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 5 % über dem Leitzinssatz
der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzen,
wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist. Die Geltendmachung eines
weitergehenden Schadens ist nicht ausgeschlossen
4.
Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in
Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag
schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet
sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung,
Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen ist
OVS-Perlich berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder
nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.
5.
Der Käufer ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes
nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden
sind.
1.
Der Käufer kann zunächst als Nacherfüllung nach seiner Wahl
die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
Sofern die Nacherfüllung fehlschlägt kann der Käufer anstelle der Nacherfüllung
Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen oder nach seiner Wahl vom
Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches bleibt
hiervon unberührt.
2.
Die Gewährleistung beträgt für alle von uns gelieferten Produkte
24 Monate. Alle Gewährleistungsansprüchen erlöschen bei einen Weiterverkauf
an dritte.
3.
Ist der Kaufgegenstand eine gebrauchte Sache und ist der Käufer
ein Verbraucher im Sinne §13 BGB beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr.
Ist der Kaufgegenstand eine gebrauchte Sache und ist der Käufer ein Unternehmer
im Sinne §14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen wird die Gewährleistung ausgeschlossen.
4.
Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
5.
Der Käufer ist verpflichtet, die bemängelte Ware mit vollständigem
Zubehör, verbunden möglichst mit einer genauen Fehlerbeschreibung, Angabe
der Modell- und Seriennummer sowie einer Kopie des Lieferscheines, mit dem
die Ware gepackt wurde, an OVS-Perlich in der Originalverpackung zu senden.
Stellt sich heraus, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, so hat der
Kunde die Kosten der Rücksendung zu tragen.
6.
Verlangt der Käufer nach der kostenlosen optischen Überprüfung
eine genauere technische Überprüfung (soweit bei spezifischer Ware erforderlich),
so beteiligt er sich pauschal mit einem Betrag von 40,00 Euro (max. in Höhe
des Warenwertes) an dem dafür entstehenden Aufwand. Der Betrag wird erstattet,
falls sich herausstellt, dass ein Gewährleistungsfall vorliegt.
Für
Nacherfüllung gilt folgendes
a)Offensichtliche Mängel hat der Käufer spätestens innerhalb 2 Wochen bei dem Verkäufer entweder schriftlich anzuzeigen oder von ihm aufnehmen zu lassen.
b) Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass
·
der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht
worden ist oder
·
in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren
Verwendung der Verkäufer nicht genehmigt hat oder
·
der Kaufgegenstand in einer vom Verkäufer nicht genehmigten
Weise verändert worden ist oder
·
der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung
und Pflege des Kaufgegenstandes (z.B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat.
1.
Schadensersatzansprüche – mit Ausnahme der Haftung für Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung
vertragswesentlicher Rechte und Pflichten (sog. Kardinalpflichten) – sind
insofern ausgeschlossen, als sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
von OVS-Perlich beruhen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt
unberührt.
2.
Unsere Produkte sind für die übliche kommerzielle Verwendung
und nicht für eine Verwendung in kritischen Sicherheitssystemen, Kernkraftwerken
oder medizinischen Geräten mit lebenserhaltender Funktion vorgesehen.
3.
Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer
allein zum einmaligen Wiederverkauf überlassen, d. h. er darf diese weder
kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen (zum Schutze des Urheberrechts).
Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen bzw. fernschriftlichen
Vereinbarung.
1.
Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung werden Ihre Datenausschließlich
zur Abwicklung Ihrer Bestellung verwendet und im Rahmen der Geschäftsbeziehung
per EDV-Anlage gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an mit der Lieferung
beauftragte Unternehmen erfolgt nur in soweit die Auftragsabwicklung dies
erforderlich macht. Ansonsten werden die Daten streng vertraulich behandelt
und Dritten nicht zugänglich gemacht.
1.
Für diese Geschäftsbedingungen sowie die Geschäftsbeziehungen
zwischen dem Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Andere nationale Rechte sowie das internationale Kaufrecht werden ausgeschlossen.
§
12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
1.
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleibt die Geltung
der übrigen Bestimmungen unberührt.
Widerrufsbelehrung
für Fernabsatzgesetz
1. Der Verbraucher ist berechtigt, seine auf den Abschluss eines Vertrages, der zwischen OVS-Perlich und ihm unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wird, gerichtete Willenserklärung innerhalb von 1 Monat zu widerrufen. Bei Warenbestellungen bis zu einem Betrag von 40 Euro hat jedoch der Verbraucher die Kosten der regelmäßigen Rücksendung zu tragen, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten Ware entspricht. Verbraucher im Sinne von §13 BGB können ihre Online-Bestellung (schriftlich oder fernschriftlich) nach Erhalt der Verbraucherinformationen und der Widerrufsbelehrung binnen einer Frist von 1 Monat nach Eingang der ersten Lieferung widerrufen.
2. Wichtig: Nach der gesetzlichen Regelung § 312d Abs. 4 BGB besteht kein Widerrufsrecht für folgende Produkte: Nach Vorgaben des Kunden erstellte und geöffnete Ware und entsiegelte Software. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und sollte entweder schriftlich per Brief oder Fax (oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger) oder durch Rücksendung der Ware erfolgen. Bei schriftlich erklärtem Widerruf genügt zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an die im Impressum genannte Adresse. Nach Eingang und Funktionsüberprüfung der Ware werden eventuell geleistete Kaufpreiszahlungen selbstverständlich erstattet. Bitte bedenken Sie, dass wir hierzu Ihre Bankverbindung benötigen. Legen Sie diese also zusammen mit der Rechnung der Ware bei! Wird die Ware über eine bloße Funktionsprüfung hinaus genutzt, können dadurch entstehende Wertminderungen in Abzug gebracht werden. Der widerrufende Käufer ist verpflichtet, die Ware zurückzusenden. Bei Widerruf durch Rücksendung der Ware genügt zur Fristwahrung die Aufgabe zur Post oder Übergabe an einen anderen günstigeren Transporteur.
3. Private Endverbraucher haben binnen 1 Monat nach Erhalt der Ware die Möglichkeit, den Vertrag ohne Begründung zu widerrufen. Der Widerruf kann schriftlich oder durch Rücksendung der Ware erfolgen. Dies gilt nur bei Festpreisangeboten oder der Nutzung der Sofortkaufoption auf Internetplattformen. Bei Auktionen, bei denen der endgültige Verkaufspreis nicht von vorneherein bekannt ist, wird gemäß § 312d Abs. IV Punkt 5 BGB ein Widerrufs- und Rückgaberechtrecht ausgeschlossen. Unternehmer im Sinne von §14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen haben kein Widerrufsrecht.
Fernabsatzgesetz: § 3, Absatz 2, NR. 5
Das Widerrufsrecht besteht mangels anderer Vereinbarung und unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen nicht bei Fernabsatzverträgen die in der Form von Versteigerungen/Auktionen (Paragraph 156 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) geschlossen werden.
Mit dem Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass
man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf.
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dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Wir haben auf
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Für all diese Links gilt: Wir möchten ausdrücklich betonen, dass wir keinerlei
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