Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma

OVS–Perlich

 

§ 1 Allgemeines
§ 2 Preise
§ 3 Lieferbedingungen
§ 4 Annahmeverzug
§ 5 Gefahrenübergang
§ 6 Eigentumsvorbehalt
§ 7 Zahlung
§ 8 Gewährleistung
§ 9 Haftungsausschluß
§ 10 Datenschutz
§ 11 Geltendes Recht
§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
§ 13 Teilunwirksamkeit
Widerrufsbelehrung für Fernabsatzgesetz
Fernabsatzgesetz: § 3, Absatz 2, NR. 5
Noch ein Hinweis:

 

§ 1 Allgemeines

 

1.                          Die von der Firma OVS-Perlich gegebenen Bestellofferten sind unverbindlich.

 

2.                          Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabsprachen bedürfen der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung.

 

 

3.                          Aufgeführte Bilder, Maße, Zeichnungen, Gewichte und andere Leistungen dienen nur der Veranschaulichung und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar.

 

4.                          Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung (schriftlich oder fernschriftlich) annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden.

 

5.                          Zwischenverkauf, Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

Alle Angebote sind freibleibend. Keine Mitnahmegarantie.

 

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§ 2 Preise

 

1.                         Alle Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Verpackungs-, Versand-, Transport- und Frachtversicherungskosten ab Lager Parchim.

 

2.                         Angebote verlieren 14 Tage nach Angebotsdatum ihre Gültigkeit. Einer Angebotsverlängerung bedarf es der schriftlichen oder fernschriftlichen Zusage.

 

3.                         Für Kostenvoranschläge gilt, alle Preise sind zuzüglich Verpackungs-, Versand-, Transport- und Frachtversicherungskosten auch wenn die Reparatur durch den Hersteller erfolgt. Sondervereinbarungen bedürfen einer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung.

 

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§ 3 Lieferbedingungen

 

1.                         Dem Käufer zumutbare Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig und gelten als selbstständige Lieferungen und Leistungen.

 

2.                         Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich oder fernschriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Leistungen durch OVS-Perlich steht unter Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von OVS-Perlich durch  den Hersteller und anderen Zulieferern.

 

3.                         Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die OVS-Perlich die Lieferung wesentlich erschweren oder diese unmöglich machen und nicht von OVS-Perlich zu vertreten sind, hierzu zählen insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche Anordnungen, Nichterteilung von Aus-, Ein- oder Durchfuhrgenehmigungen, nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung und sonstige Betriebsstörungen jeder Art, Verkehrsstörungen, gleichgültig ob diese Ereignisse bei OVS-Perlich, deren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, berechtigen OVS-Perlich, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag soweit noch nicht erfüllt ganz oder teilweise zurückzutreten.

 

4.                         Der Käufer kann im Falle des Verzugs dem Verkäufer (OVS-Perlich) auch schriftlich oder fernschriftlich eine angemessene Nachfrist (mind. 14 Tage) zur Nacherfüllung setzen. Sofern eine dem Verkäufer vom Käufer schriftlich oder fernschriftlich gesetzte angemessene Frist zur Lieferung bzw. Leistung oder Nacherfüllung erfolglos verstrichen ist, und der Verkäufer dies zu vertreten hat, kann der Käufer statt der Leistung Schadensersatz verlangen. Ein Schadensersatzanspruch wegen der gesamten Leistung kann nicht geltend gemacht werden, wenn der Verkäufer die Leistungen nicht wie geschuldet bewirkt hat und die Pflichtverletzung unerheblich ist. Der Schadensersatzanspruch beschränkt sich bei Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer im Sinne des §14 BGB, steht ihm ein Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu.

 

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§ 4 Annahmeverzug

 

1.                         Für die Dauer des Annahmeverzuges des Käufers ist OVS-Perlich berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern. OVS-Perlich kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen.

 

2.                         Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Käufer an OVS-Perlich als Ersatz der entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 1% des Kaufpreises, höchstens jedoch 25,56 Euro, zu bezahlen. Bei Anfall höherer Lagerkosten kann OVS-Perlich den Ersatz dieser Kosten gegen Nachweis vom Käufer fordern. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass kein oder ein geringer Schaden entstanden ist.

 

 

3.                         Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann OVS-Perlich die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. OVS-Perlich ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass kein oder ein geringer Schaden entstanden ist.

 

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§ 5 Gefahrenübergang

 

1.                         Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von OVS-Perlich verlassen hat. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch OVS-Perlich hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.

 

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§ 6 Eigentumsvorbehalt

1.                         Die Ware bleibt bis zum Ausgleich der aufgrund des Kaufvertrags zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.

2.                         Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer gemäß § 14 BGB, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt für die Forderungen, die der Verkäufer aus seinen laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Käufer hat.

3.                         Be- und Verarbeitung erfolgen unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB. Die bearbeitete Ware dient zur Sicherung in Höhe des Rechnungswertes der verarbeiteten Vorbehaltsware. Bei Weiterveräußerung der Ware tritt der Käufer jegliche daraus entstehenden Forderungen an den Verkäufer ab. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherheit der Kaufpreisforderung, bei laufender Rechnung der Saldoforderung, in Höhe des Rechnungswertes der veräußerten Ware.

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§ 7 Zahlung

1.                         Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse, per Nachnahme, per elektronischem Bankeinzugsverfahren oder bei Abholung zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Lieferungen erfolgen grundsätzlich unfrei, d. h. zu Lasten des Käufers per Paketdienst, Spedition oder eigenem Fahrzeug, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Ware kann gegen eine geringe Gebühr, bei Postversand (z. B. Wertpaket) gegen Transportschaden versichert werden. Für den Verlust bei unversicherten Versand Haftet ausschließlich der Käufer.

 

2.                         OVS-Perlich ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist OVS-Perlich berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Der Käufer ist hiervon zu unterrichten.

 

 

3.                         Gerät der Käufer in Verzug, so ist OVS-Perlich berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 5 % über dem Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist nicht ausgeschlossen

 

4.                         Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen ist OVS-Perlich berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.

 

 

5.                         Der Käufer ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.

 

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§ 8 Gewährleistung

 

1.                         Der Käufer kann zunächst als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Sofern die Nacherfüllung fehlschlägt kann der Käufer anstelle der Nacherfüllung Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches bleibt hiervon unberührt.

 

2.                         Die Gewährleistung beträgt für alle von uns gelieferten Produkte 24 Monate. Alle Gewährleistungsansprüchen erlöschen bei einen Weiterverkauf an dritte.

 

3.                         Ist der Kaufgegenstand eine gebrauchte Sache und ist der Käufer ein Verbraucher im Sinne §13 BGB beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr.
Ist der Kaufgegenstand eine gebrauchte Sache und ist der Käufer ein Unternehmer im Sinne §14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen wird die Gewährleistung ausgeschlossen.

 

4.                         Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.

 

5.                         Der Käufer ist verpflichtet, die bemängelte Ware mit vollständigem Zubehör, verbunden möglichst mit einer genauen Fehlerbeschreibung, Angabe der Modell- und Seriennummer sowie einer Kopie des Lieferscheines, mit dem die Ware gepackt wurde, an OVS-Perlich in der Originalverpackung zu senden. Stellt sich heraus, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, so hat der Kunde die Kosten der Rücksendung zu tragen.

6.                         Verlangt der Käufer nach der kostenlosen optischen Überprüfung eine genauere technische Überprüfung (soweit bei spezifischer Ware erforderlich), so beteiligt er sich pauschal mit einem Betrag von 40,00 Euro (max. in Höhe des Warenwertes) an dem dafür entstehenden Aufwand. Der Betrag wird erstattet, falls sich herausstellt, dass ein Gewährleistungsfall vorliegt.

 

Für Nacherfüllung gilt folgendes

a)Offensichtliche Mängel hat der Käufer spätestens innerhalb 2 Wochen bei dem Verkäufer entweder schriftlich anzuzeigen oder von ihm aufnehmen zu lassen.

 

b) Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass

·                            der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist oder

·                            in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Verkäufer nicht genehmigt hat oder

·                            der Kaufgegenstand in einer vom Verkäufer nicht genehmigten Weise verändert worden ist oder

·                            der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes (z.B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat.

 

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§ 9 Haftungsausschluß

 

1.                         Schadensersatzansprüche – mit Ausnahme der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung vertragswesentlicher Rechte und Pflichten (sog. Kardinalpflichten) – sind insofern ausgeschlossen, als sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von OVS-Perlich beruhen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

 

2.                         Unsere Produkte sind für die übliche kommerzielle Verwendung und nicht für eine Verwendung in kritischen Sicherheitssystemen, Kernkraftwerken oder medizinischen Geräten mit lebenserhaltender Funktion vorgesehen.

 

3.                         Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zum einmaligen Wiederverkauf überlassen, d. h. er darf diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen (zum Schutze des Urheberrechts). Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen bzw. fernschriftlichen Vereinbarung.

 

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§ 10 Datenschutz

 

1.                         Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung werden Ihre Datenausschließlich zur Abwicklung Ihrer Bestellung verwendet und im Rahmen der Geschäftsbeziehung per EDV-Anlage gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an mit der Lieferung beauftragte Unternehmen erfolgt nur in soweit die Auftragsabwicklung dies erforderlich macht. Ansonsten werden die Daten streng vertraulich behandelt und Dritten nicht zugänglich gemacht.

 

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§ 11 Geltendes Recht

 

1.                         Für diese Geschäftsbedingungen sowie die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Andere nationale Rechte sowie das internationale Kaufrecht werden ausgeschlossen.

 

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§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

1.                         Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.

 

2.                         Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

 

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§ 13 Teilunwirksamkeit

 

1.                         Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

 

 

 

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Widerrufsbelehrung für Fernabsatzgesetz

 

1.                         Der Verbraucher ist berechtigt, seine auf den Abschluss eines Vertrages, der zwischen OVS-Perlich und ihm unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wird, gerichtete Willenserklärung innerhalb von 1 Monat zu widerrufen. Bei Warenbestellungen bis zu einem Betrag von 40 Euro hat jedoch der Verbraucher die Kosten der regelmäßigen Rücksendung zu tragen, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten Ware entspricht. Verbraucher im Sinne von §13 BGB können ihre Online-Bestellung (schriftlich oder fernschriftlich) nach Erhalt der Verbraucherinformationen und der Widerrufsbelehrung binnen einer Frist von 1 Monat nach Eingang der ersten Lieferung widerrufen.

 

2.                         Wichtig: Nach der gesetzlichen Regelung § 312d Abs. 4 BGB besteht kein Widerrufsrecht für folgende Produkte: Nach Vorgaben des Kunden erstellte und geöffnete Ware und entsiegelte Software. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und sollte entweder schriftlich per Brief oder Fax (oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger) oder durch Rücksendung der Ware erfolgen. Bei schriftlich erklärtem Widerruf genügt zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an die im Impressum genannte Adresse. Nach Eingang und Funktionsüberprüfung der Ware werden eventuell geleistete Kaufpreiszahlungen selbstverständlich erstattet. Bitte bedenken Sie, dass wir hierzu Ihre Bankverbindung benötigen. Legen Sie diese also zusammen mit der Rechnung der Ware bei! Wird die Ware über eine bloße Funktionsprüfung hinaus genutzt, können dadurch entstehende Wertminderungen in Abzug gebracht werden. Der widerrufende Käufer ist verpflichtet, die Ware zurückzusenden. Bei Widerruf durch Rücksendung der Ware genügt zur Fristwahrung die Aufgabe zur Post oder Übergabe an einen anderen günstigeren Transporteur.

 

 

3.                         Private Endverbraucher haben binnen 1 Monat nach Erhalt der Ware die Möglichkeit, den Vertrag ohne Begründung zu widerrufen. Der Widerruf kann schriftlich oder durch Rücksendung der Ware erfolgen. Dies gilt nur bei Festpreisangeboten oder der Nutzung der Sofortkaufoption auf Internetplattformen. Bei Auktionen, bei denen der endgültige Verkaufspreis nicht von vorneherein bekannt ist, wird gemäß § 312d Abs. IV Punkt 5 BGB ein Widerrufs- und Rückgaberechtrecht ausgeschlossen. Unternehmer im Sinne von §14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen haben kein Widerrufsrecht.

 

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Fernabsatzgesetz: § 3, Absatz 2, NR. 5

 

Das Widerrufsrecht besteht mangels anderer Vereinbarung und unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen nicht bei Fernabsatzverträgen die in der Form von Versteigerungen/Auktionen (Paragraph 156 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) geschlossen werden.

 

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Noch ein Hinweis:


Mit dem Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Wir haben auf verschiedenen Seiten dieser Homepage Links zu anderen Seiten im Internet gelegt. Für all diese Links gilt: Wir möchten ausdrücklich betonen, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf dieser Homepage und machen uns ihrer Inhalte nicht zueigen.

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Alle verwendeten Warenzeichen und Bilder sind Eigentum ihrer Inhaber und stellen keinen Verkauf da.

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